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   BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91   

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BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91 (https://dejure.org/1992,807)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 7 ABR 74/91 (https://dejure.org/1992,807)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 (https://dejure.org/1992,807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 38 Abs. 2, § 27 Abs. 1 Satz 5, § 29 Abs. 2 Satz 3
    Wahlverfahren bei Abwahl und Neuwahl von freizustellenden Betriebsrats- und Betriebsausschußmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 178
  • NZA 1993, 329
  • BB 1993, 366
  • DB 1993, 1527
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
    a) Das Landesarbeitsgericht hat sich insoweit den Ausführungen des Arbeitsgerichts angeschlossen, der Ladungsmangel sei nicht durch einen einstimmigen Betriebsratsbeschluß geheilt worden, wie es die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. April 1988, BAGE 58, 221 = AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972) verlange.

    c) Im Entscheidungsfall ist die erste Beschlußfassung auch nach Maßgabe des angeführten Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1988 (aaO) ordnungsgemäß erfolgt.

  • BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91

    Freistellung und Gruppenschutz im Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
    Zwar müssen Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe der Wahl in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden (BAG Beschlüsse vom 13. November 1991, BAGE 69, 41, - 7 ABR 8/91 - und BAGE 69, 49 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 8/91], - 7 ABR 18/91 -, vom 15. Januar 1992, BAGE 69, 228, - 7 ABR 24/91 - und vom 11. März 1992, BAGE 70, 53 [BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91], - 7 ABR 50/91 -).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
    Zwar müssen Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe der Wahl in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden (BAG Beschlüsse vom 13. November 1991, BAGE 69, 41, - 7 ABR 8/91 - und BAGE 69, 49 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 8/91], - 7 ABR 18/91 -, vom 15. Januar 1992, BAGE 69, 228, - 7 ABR 24/91 - und vom 11. März 1992, BAGE 70, 53 [BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91], - 7 ABR 50/91 -).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
    Zwar müssen Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe der Wahl in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden (BAG Beschlüsse vom 13. November 1991, BAGE 69, 41, - 7 ABR 8/91 - und BAGE 69, 49 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 8/91], - 7 ABR 18/91 -, vom 15. Januar 1992, BAGE 69, 228, - 7 ABR 24/91 - und vom 11. März 1992, BAGE 70, 53 [BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91], - 7 ABR 50/91 -).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
    Zwar müssen Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe der Wahl in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden (BAG Beschlüsse vom 13. November 1991, BAGE 69, 41, - 7 ABR 8/91 - und BAGE 69, 49 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 8/91], - 7 ABR 18/91 -, vom 15. Januar 1992, BAGE 69, 228, - 7 ABR 24/91 - und vom 11. März 1992, BAGE 70, 53 [BAG 11.03.1992 - 7 ABR 50/91], - 7 ABR 50/91 -).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Für das Einverständnis ist es ausreichend, daß kein Mitglied der Ergänzung widersprochen hat (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2; 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - BAGE 70, 178; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 26/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Beratung mit Arbeitgeber

    Die Beratung mit dem Arbeitgeber hat vor der Freistellungswahl und mit dem gesamten Betriebsratsgremium zu erfolgen (BAG 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 70, 178) .

    bb) Unterlässt der Betriebsrat - wie im Streitfall - die in § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorgeschriebene vorherige Beratung mit dem Arbeitgeber, führt das weder zur Nichtigkeit noch zur Anfechtbarkeit der Freistellungswahl (ebenso WPK/Kreft BetrVG 4. Aufl. § 38 Rn. 15; offengelassen von BAG 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 70, 178; aA Fitting 28. Aufl. § 38 Rn. 46; Schaub ArbR-HdB/Koch 17. Aufl. § 221 Rn. 27; DKKW/Wedde 15. Aufl. § 38 Rn. 40, die die Freistellungswahl bei unterbliebener vorheriger Beratung für anfechtbar halten; HWGNRH/Glock BetrVG 9. Aufl. § 38 Rn. 31 und Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 38 Rn. 31 halten die Freistellungswahl ohne vorherige Beratung für nicht bindend) .

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16

    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

    Diese gesetzgeberische Wertentscheidung des Minderheitenschutzes in § 38 Abs. 2 BetrVG bedarf daher der Absicherung gegen Umgehungen (BAG 29. April 1992 - 7 ABR 74/91).
  • LAG Hessen, 01.11.2012 - 9 TaBV 156/12

    Betriebsratssitzung - Doppelmandat - Schwerbehindertenvertretung - Verhinderung -

    Es wird keine gerichtliche Gestaltungsentscheidung begehrt (vgl. BAG Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03 - EzA § 51 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 13).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Da keines der vollzähligversammelten Betriebsratsmitglieder der Behandlung dieses Tagesordnungspunkts widersprach, ist der Ladungsmangel geheilt (vgl. BAG 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - BAGE 70, 178 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 13, zu B I der Gründe).
  • LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12

    Sachgrundlose Abberufung aus der Freistellung und Minderheitenschutz

    Diese Privilegierung der im Wege der Verhältniswahl Gewählten erklärt sich nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vom Gesetz bezweckten Minderheitenschutz, der mit der Verhältniswahl verbunden ist (BAG vom 29. April 1992, 7 ABR 74/91).

    Einer solchen Umgehung des Verhältniswahlrechts mit dem ihm innewohnenden Minderheitenschutz will das Gesetz vorbeugen, indem es im Falle der Verhältniswahl die Abberufung des Gewählten an ein hohes Quorum von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bindet (vgl. BT-Drucksache 11/2503, S. 33; BAG vom 29. April 1992, a.a.O.; Wlotzke u.a., BetrVG, 4. Aufl., § 38 Rn. 32; Wiese u.a., a.a.O., § 38 Rn. 68).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Für den Streitfall kann offen bleiben, ob die Abberufung der bisher Freigestellten mit der in § 38 Abs. 2 Satz 8, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG bestimmten qualifizierten Mehrheit dann nicht erforderlich ist, wenn alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl neu gewählt werden (so BAG 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - BAGE 70, 178 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 13; aA BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - BAGE 69, 49 = AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 27 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04

    Neuwahl und Abberufung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auch ist es nicht erforderlich, dass vor der Neuwahl zunächst eine (Kollektiv-) Abberufung sämtlicher bislang freigestellter Betriebsratsmitglieder erfolgt (im Anschluss an BAG vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - entgegen BAG vom 13. November 1991 - 7 ABR 18/91).

    Die Beteiligten zu 2) und 3) berufen sich diesbezüglich auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.1992, 7 ABR 74/91.

    Mit Beschluss vom 23.03.2004, auf den im Übrigen Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht Düsseldorf den Antrag zurückgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass eine Abberufung der Betriebsratsmitglieder vor der Neuwahl entbehrlich gewesen sei, wie das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 29.04.1992 (7 ABR 74/91) zutreffend entschieden habe, selbst wenn dieser Beschluss im Widerspruch zum Beschluss desselben Senats vom 13.11.1991 stehe.

    Wie schon das Arbeitsgericht folgt auch die Kammer der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.1992 (7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972).

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass auch bei der Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG anzuwenden ist, so dass auch insoweit die Zwei-Wochen-Frist Geltung erlangt (vgl. hierzu unter anderem: BAG, Beschluss vom 29.04.1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - a. a. O.).

    2.2.2 Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29.04.1992 (a. a. O.) offensichtlich auf den Tag der Wahl abgestellt, ohne die hier dargestellte Rechtsfrage näher zu problematisieren.

  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Von einer einvernehmlichen Erweiterung der Tagesordnung ist jedoch bereits dann auszugehen, wenn keines der anwesenden Betriebsratsmitglieder der Befassung mit diesem Tagesordnungspunkt und der Beschlussfassung in der Sache widersprochen hat (so ausdrücklich BAG vom 15.04.2014, a.a.O., Rn. 37; schon BAG vom 29.04.1992, 7 ABR 74/91, Rn. 28 der Gründe; BAG v. 18.02.2003, 1 ABR 17/02, Rn. 50 der Gründe am Ende, jeweils ebenfalls zitiert nach juris).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03

    Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder

  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15

    Anfechtung der Freistellungswahl eines Betriebsratsmitglieds - unterlassene

  • ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06

    Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 1 TaBV 25/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung

  • LAG Hessen, 04.03.1993 - 12 TaBV 142/92

    Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten

  • LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05

    Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Hessen, 07.04.2011 - 9 TaBV 182/10

    Geschäftsführender Ausschuss - Bildung - Anfechtung

  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 17 TaBV 2/99

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 TaBV 16/06

    Unterlassungsansprüche eines Betriebsrats hinsichtlich Taschenkontrollen und

  • VGH Bayern, 14.02.2001 - 17 P 00.333

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds; Einhaltung des Gebots der Loyalität und

  • LAG Hessen, 03.08.1995 - 12 TaBV 159/94

    Betriebsrat: Freistellung - Unterschreitung der Staffel

  • ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03

    Ausscheiden eines im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten

  • LAG Berlin, 19.06.1995 - 9 TaBV 1/95

    Betriebsrat: Anfechtung interner Wahlen

  • LAG Bremen, 06.01.1995 - 4 Sa 180/94

    Abmeldung für Betriebsratsarbeit; Rügen; Abmahnung; Mitteilung von Gründen;

  • LAG Berlin, 09.06.1995 - 16 TaBV 8/94

    Betriebsratsinterner Minderheitenschutz; Nachwahl eines freigestellten

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.06.2010 - 6 BVGa 8/10

    Wirksamkeit der Abwahl eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Heilung eines

  • ArbG Wesel, 19.04.2010 - 3 BVGa 10/10
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